Nach dem Aufenthalt

Nach dem Abschluss Ihrer Behandlung bekommen Sie in einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt eine Verhaltensanweisung für den Umgang nach Entlassung und werden über den weiteren Verlauf nach Ihrem Aufenthalt am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide informiert. Nutzen Sie dieses Gespräch, um alle offenen Fragen und Anmerkungen anzubringen und zu besprechen.

Wir begleiten Sie auch nach Ihrem Aufenthalt. Der Sozialdienst steht Ihnen zur Seite wenn in unserem Haus oder in einer anderen Klinik eine Rehabilitations-Maßnahme angeordnet ist. Wenn eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich ist, wird Sie der Sozialdienst ebenfalls gerne unterstützen. Den Kontakt können Sie gerne über das Stationspersonal herstellen lassen.

Medikamente

Ihr behandelnder Arzt wird Sie im Entlassungsgespräch über die Einnahme von Medikamenten aufklären. Die notwendigen Medikamente für den Entlassungstag erhalten Sie im Entlassungsgespräch. Sofern eine längere Einnahme von Medikamenten erforderlich ist, lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt ein Rezept ausstellen.

Zuzahlung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 39 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches V verpflichtet, eine Kostenbeteiligung für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu tätigen.

Die Zuzahlung beträgt bundesweit 10 €/pro Tag und wird vom Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide direkt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit der Barzahlung an der Information oder können nach der Entlassung auf dem Postweg eine Rechnung erhalten.

Es besteht bei folgenden Patientengruppen keine Zuzahlungspflicht:

  • Selbstzahler
  • Bei einer Vor- und nachstationären Behandlung
  • Sofern Sie bereits 28 Tage im laufenden Jahr im Krankenhaus waren
  • Wöchnerinnen (am Tag der Entbindung)
  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patienten der Sozialhilfe ohne Kassenzugehörigkeit
  • Bei einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung
Entlassung

Nach der vollständigen Beendigung Ihrer Behandlung können Sie nach Hause entlassen werden. Die Entlassung kann ausschließlich nach einem Entlassungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt stattfinden. In diesem Entlassungsgespräch, welches vollständig dokumentiert wird, können Sie alle offenen Fragen und Anmerkungen anbringen. Ihre Angehörigen können Sie gerne zu diesem Gespräch begleiten.

In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Das Entlassmanagement des Krankenhauses veranlasst gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen alle notwendigen Handlungsschritte.

Damit  diese Nachversorgung optimal erfolgen kann, ist das Team des Entlassmanagements frühestmöglich über den bevorstehenden Bedarf zu informieren. Dieses erfolgt  über die Pflegekräfte und Ärzte auf den Stationen, kann aber auch durch Sie selbst oder Ihre Angehörigen geschehen  (bei geplanten Eingriffen gerne sogar schon vor dem eigentlichen Krankenhausaufenthalt).

Wenn Sie den Wunsch haben vorzeitig und ohne Einwilligung Ihres behandelnden Arztes entlassen zu werden, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen. Mit dieser Einverständniserklärung bestätigen Sie, dass Sie für eventuelle gesundheitliche Folgen selbst die Verantwortung tragen. Denken Sie bitte nach Entlassung daran, alle Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen mitzunehmen. Geben Sie zudem Ihre Karte zur Nutzung des Patientenentertainment-Systems ab. Restbeträge werden Ihnen zurückerstattet.

Außenansicht von Ärztehaus und Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide
Informationsschalter am Haupteingang des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide (Foto: Antje Schimanke)
eine Familie verlässt gemeinsam das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide