Information für die Lieferanten des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Lieferkettensorgfaltspflicht

Ein Großteil der produzierten Waren durchlaufen weltweit viele Stationen bis zur endgültigen Nutzung. Daher wird es zunehmend wichtiger, dass wir uns den Auswirkungen unseres wirtschaftlichen Handels innerhalb der Lieferkette bewusstwerden. Das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide gGmbH setzt auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit allen Zuliefernden und Geschäftspartnern zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten. Wir setzten geltendes Recht um und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.

  • Hier finden Sie unsere vollständige Grundsatzerklärung.

Zudem erwarten wir von unseren Zuliefernden und Geschäftspartnern, dass auch sie sich zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten. Hierzu haben wir eine Vereinbarung mit dem Lieferanten (Lieferantenkodex) entwickelt, welcher Bestandteil aller Lieferantenverträge wird.

  • Hier finden Sie ein Blanko-Muster unserer Lieferantenvereinbarung.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert seit dem 1. Januar 2023 gemäß § 8 LkSG die Einrichtung eines angemessenen Beschwerdeverfahrens, das jeder Person ermöglichen soll, einen Hinweis auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu geben.

Sie möchten uns darauf hinweisen, dass wir oder eine/r unserer Zuliefernden gegen die Menschenrechte verstößt oder die Umwelt gefährdet? Dann können Sie hier online eine Beschwerde einreichen. Oder senden Sie uns eine E-Mail an menschenrechte@klinikum-bremerhaven.de.

Das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide gGmbH hat ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses soll gewährleisten, dass alle Prozesse und Sachverhalte zeitgerecht bearbeitet werden. Selbstverständlich werden Vertraulichkeit und Datenschutz im Beschwerdeverfahren gewährt.

  • Hier finden Sie unsere Verfahrensordnung gemäß § 8 Absatz 2 LkSG.

Verstoß online melden

Ich möchte eine Missachtung der Menschenrechte oder der umweltbezogenen Pflichten melden, der vom Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide oder einem Geschäftspartner des Klinikums begangen wurde oder wird. (Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert, worin dieser Verstoß besteht, damit wir dieser Meldung nachgehen und den Verstoß abstellen können.)

Möchten Sie über das Ergebnis des Verfahrens informiert werden?*
Freiwillige Angaben zur Person
Datenschutz*

Ich bin einverstanden, dass das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide meine Information elektronisch verarbeitet und dafür verwendet, meine Mitteilung zu bearbeiten. Meine Informationen werden an keine Stellen außerhalb des Klinikums weitergegeben und nach endgültiger Bearbeitung und Auswertung meiner Mitteilung gelöscht, es sei denn, das Klinikum ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Aufbewahrung verpflichtet.

*Pflichtfelder

Was ist die Summe aus 4 und 9?

Elektronische Rechnungen

Zum 27.11.2020 trat die Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnung-VO) lt. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft. Hiernach sind Unternehmen verpflichtet, bei Lieferungen und Leistungen an Auftraggeber nach § 4 Absatz 2 Satz 1 der E-Rechnungs-VO E-Rechnungen und elektronische rechnungsbegründende Unterlagen auszustellen.

Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit der Stadt Bremerhaven als Gesellschafter gehören auch wir lt. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen zu der Gruppe der gesetzlich verpflichteten Empfänger der X-Rechnungen. Demnach müssen unsere Lieferanten ihre Rechnungen im E-Rechnungsformat an unsere X-Rechnungsadresse senden: klinikum-bremerhaven@zerika.bremerhaven.de.

Weitere Informationen erhalten Sie im beigefügten pdf.

Rückfragen gerne an

Besondere Lieferbedingungen Medizintechnik

Ergänzend zu den aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL) gelten für die Lieferung von medizinischen Geräten und Laborgeräten folgende Bedingungen:

    1. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der EU-Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und der EU-Verordnung (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika-Verordnung) zu.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Lieferung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche das KBR in die Lage versetzt, das Gerät gem. MDR und Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) instand zu halten. Dies kann z.B. durch folgende Unterlagen vom KBR gefordert werden:
      1. Blanko-Prüfprotokoll für sicherheitstechnische Kontrollen
      2. Instandhaltungsunterlagen mit kompletten Schaltungsbeschreibungen und Schaltungsbildern
      3. Ersatzteilliste
      4. Servicemanual
      Der Lieferant hat einen Servicepartner zu benennen, über den Reparaturen und weitere Serviceleistungen abgewickelt werden können. Bei zukünftigen Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen sind die Protokolle der Medizin- und Informationstechnik zu überlassen.
    3. Deutschsprachige Beschriftung der Bedienungselemente und Betätigungseinrichtungen oder Kennzeichnung durch eindeutige, sinnvolle Symbole ist Bedingung. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um unverzügliche Information. Des Weiteren besteht der Lieferumfang des Geräts auch aus einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache (zweifach) und auf Datenträger (PDF), die dem KBR kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.
    4. Das Gerät ist bei Auslieferung am Betriebsort durch den Auftragnehmer gem. MPBetreibV einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Außerdem sind die Geräteverantwortlichen und die Gerätebeauftragten anhand geeigneter Unterlagen gemäß MPBetreibV in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb einzuweisen. Darüber erhält die Abteilung für Medizin- und Informationstechnik eine Bestätigung mit folgendem Inhalt:
      1. Datum der Funktionsprüfung vor Ort
      2. Datum der Einweisung der Geräteverantwortlichen und Gerätebeauftragten anhand der Gebrauchsanweisung
      3. Namen der Geräteverantwortlichen und der eingewiesenen Personen mit deren Gegenzeichnung der erfolgten Einweisung
      4. Name des Einweisenden
      Sofern es sich bei dem Produkt um ein Medizinprodukt handelt, welches nach MPBetreibV vom Lieferanten als selbsterklärend bezeichnet wird, kann auf eine Inbetriebnahme durch den Lieferanten vor Ort verzichtet werden. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten notwendig.
    5. Die vollständige Übergabe, des vom KBR lt. diesem Auftrag bestellten Gerätes und Zubehörs wird auf dem von einem verantwortlichen Mitarbeiter des KBR unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls (Anlage) bestätigt. Bei Geräten, welche keiner Einweisung benötigen, kann auf ein Inbetriebnahmeprotokoll verzichtet werden. Stattdessen wird mit dem von unserem verantwortlichen Mitarbeiter unterschriebenen Lieferschein die vollständige Lieferung bestätigt. Die Rechnungen können nur angewiesen werden, wenn diese Belege vorliegen.

Diese Informationen und ein Formular für die Inbetriebnahme können Sie im beigefügten Dokument herunterladen.