Gastroenterologische Sprechstunde

Ansprechpartner
Verena Baaske
Oberärztin; Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Kontakt / Anmeldung:
0471 299-3857
0471 299-3858
Gastroenterologische Sprechstunde
und spezielle Sonographie für Kinder und Jugendliche
Wir betreuen Kinder mit chronischen Erkrankungen von Darm, Magen, Leber und Bauchspeicheldrüse, Kinder mit Zöliakie in enger Zusammenarbeit mit der Kindergastroenterologie im Klinikum Bremen-Mitte. Wir bieten Abklärungen bei Gedeihstörung, chronischen Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Blähbauch, Sodbrennen und anderen gastroenterologischen Fragen an. Darüber hinaus finden bei uns auch Vorsorgeuntersuchungen für Geschwister und Kinder von Zöliakiepatienten statt.
Wenn Kinder von den niedergelassenen Kinderärzten zu uns in die Ambulanz überwiesen werden, führen wir zunächst ein ausführliches Untersuchungsgespräch mit den Kindern und ihren Eltern. Danach folgt eine körperliche Untersuchung und meist eine Ultraschall-Diagnostik. Je nachdem welches Krankheitsbild vermutet wird, erfolgen weitere diagnostische Schritte, etwa Stuhlanalysen, Atemteste oder Blutuntersuchungen, oder wir planen die Durchführung von Magen und/-oder Darmspiegelungen (Endoskopien) ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren werden bei Bedarf weitervermittelt.
Leistungsspektrum
- Ultraschalluntersuchung des Bauches
- Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
- Ultraschalluntersuchung des Schädels
- Bauchschmerzsprechstunde
- H2-Atemteste zur Abklärung einer Lactose- oder Fructoseunverträglichkeit
- Pilocarpin-Iontophorese (Schweißtest) zum Nachweis einer Mukoviszidose
- Labordiagnostik (Blut- und Stuhluntersuchungen)

Ihr Besuch bei uns
Sprechzeiten:
- nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung über die Kinder-Ambulanz
0471 / 299-3857
Bitte mitbringen:
- Überweisungsschein, nur von Kinderarzt oder Kinderärztin
- Versichertenkarte
- Bitte ggf. vorhandene Vorbefunde (Laboruntersuchungen, Briefe, etc.) mitbringen
Sonstiges:
- Bitte Abstands- und Hygieneregeln beachten
- Nur eine Begleitperson
- Begleitperson muss einen aktuellen, offiziellen, negativen Covid19-Schnelltest nachweisen

