Das Schutzkonzept am KBR

Schutzkonzept - Grundsätzliches

Zentraler Aspekt des Schutzkonzepts ist entsprechend der RKI-Empfehlungen insgesamt die „AHA-Regel“: Abstand – Hygiene – Alltagsmasken. Dies gilt für alle Personen, die sich im KBR aufhalten: Mitarbeiter, Patienten und Besucher.

Diese Alltagsregel reicht für ein Krankenhaus bei weitem nicht aus. Hier gilt es, die Patienten und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion besonders zu schützen. Wirksamstes Mittel hierfür ist es, die möglichen Kontakte zu minimieren und mögliche Infektionen frühzeitig zu detektieren. Konkret: Besuche einschränken, mögliche Verdachtsfälle unter den Patienten isolieren, sowohl Patienten als auch Mitarbeiter umfassend Testen.

 

Maskenpflicht

Am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gilt eine Maskenpflicht. Alle Personen, die sich im KBR aufhalten, müssen einen MNS tragen: Patienten, Mitarbeiter und Besucher.

Auch Personen mit „ärztlichem Attest“ über eine Maskenbefreiung oder „MNS-Unverträglichkeit“ sind verpflichtet, am Klinikum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein „Spuck-Schutz“ oder Visiere reichen als Mund-Nasen-Bedeckung nicht aus. Werden „Alltagsmasken“ (Stoffmasken, DIY-Masken) als MNS verwendet, so müssen diese Mund und Nase bedecken. Für die Mitarbeiter gelten darüber hinaus gesonderte Maskenvorschriften, je nach Arbeitsbereich und Gefahrenbereich.

Wichtig: Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz dient in erster Linie dem Fremdschutz.

Und: Noch wichtiger als ein Mund-Nasen-Schutz bleiben die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Schutz und Testung der Patienten

Wir sind gerne für Sie da – auch in Zeiten von Corona! Dabei legen wir besonderen Wert auf Ihre Sicherheit – und auf den Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört, dass alle unsere Patienten vor ihrer Aufnahme auf das Corona-Virus getestet werden. Bei Notfällen, die über die ZNA zu uns ins Klinikum kommen, erfolgt der Abstrich direkt bei uns im Haus.

 

Besuchsverbot

Entsprechend der Corona-Verordnung gilt in den Krankenhäusern im Land Bremen ein Besuchsverbot. Das betrifft auch das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide.

Ausnahmen vom Besuchsverbot sind möglich „bei Minderjährigen, Gebärenden, im Notfall, in palliativen Situationen, bei der Versorgung von stationären Langzeitpatientinnen und -patienten, Schwerstkranken und Sterbenden oder bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte“ heißt es in der Corona-Verordnung wörtlich. Dies wird am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide entsprechend umgesetzt. Nach wie vor möglich ist die Begleitung zur Geburt: Am KBR darf der Vater bei der Geburt des Kindes dabei sein.  

Angehörige, die unter die oben genannten Ausnahmen fallen, müssen sich vorab einen Kontaktbogen samt Gesundheitsbestätigung ausfüllen. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download und liegt auch an der Info in der KBR-Lobby aus. Das Ausfüllen des Formulars führt nicht automatisch zu einer „Besuchserlaubnis“.

 

Weitere Hinweise zu den Zugangsbeschränkungen

Neben Patienten und deren Besucher kommen auch weitere Personen ans KBR: Begleitpersonen von vorstationären Patienten, Betreuer/Bevollmächtige und Dolmetscher von Patienten. Sie sind keine klassischen „Besucher“, müssen sich aber ebenso registrieren, die Gesundheitsfragen beantworten und erhalten einen Ausweis.

Das KBR ermöglicht, dass den Patienten Artikel des täglichen Bedarfs gebracht werden können. Auch bei der Übergabe von Wechselwäsche etc. gilt: Es darf maximal eine Person pro Tag und Patient ins Haus, maximale Aufenthaltsdauer sind 20 Minuten. Auch sie müssen das Kontaktformular und die Gesundheitsbestätigung ausfüllen.

Das KBR bittet, diese Übergaben so weit es geht zu minimieren. Patienten, die mobil sind, können ihre Sachen eigenständig in der Lobby entgegennehmen und austauschen. Hierfür ist kein Aufenthalt eines Angehörigen auf der Station notwendig. Insbesondere Patienten, die zu geplanten Eingriffen ins Klinikum kommen, und deren Aufenthalt nur wenige Tage beträgt, bittet das KBR, alle für die Dauer des Krankenhausaufenthalts notwendigen Dinge gleich am Tag der Aufnahme mitzubringen.

 

Mitarbeiterschutz

Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Es gilt, unsere Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen verfolgt das KBR eine umfängliche Teststrategie. Am KBR werden alle Mitarbeiter aus den „Hotspots“ (ZNA, Isolierstation, ITS) regelmäßig getestet. Darüber hinaus besteht am KBR das Angebot für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Arbeitsbereich, sich am Klinikum testen lassen zu können und auch einen Antikörpertest durchführen zu lassen. Die Kosten für die Tests der Mitarbeiter übernimmt das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide.