Praktische Ausbildung
Heimatstation
Der erste Einsatzort in der Praxis hier am Klinikum Bremerhaven ist die Heimatstation. Das bedeutet, dass Sie immer wieder auf diese Station zurückkommen im Laufe der 3-jährigen Ausbildung. Sie kennen das Team und die Fachrichtung und der Umgang mit den Patienten in diesem Bereich ist Ihnen vertraut.
Die Praxisanleitungen und Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen können Ihre individuelle Lernentwicklung beobachten und Sie gezielt fördern. Ein weiterer Vorteil ist, dass schon der Einsatz für das Examen fest steht, denn das ist ebenfalls Ihre Heimatstation. Alle Praxisprojekte und zur Pflegeplanung finden ebenfalls auf den Stationen statt.

Pflegeplanungsprojekt
im Rahmen der Zwischenprüfung zum Ende des 4. Semesters
Zur Mitte des vierten Semesters pflegen die Auszubildenden auf den Stationen des jeweiligen Einsatzortes einen Patienten innerhalb der komplexen Pflegesituation über mehrere Tage im Rahmen der Bezugspflege. Begleitend wird durch den Auszubildenden/die Auszubildende eine Pflegeplanung erstellt, vom Aufnahmegespräch bis zur Evaluation der Pflegehandlungen. Für die Erstellung werden wissenschaftliche Hilfsmittel wie das Einbeziehen von Skalen zur objektiven Datenerfassung genutzt. Über die Versorgungstage in der komplexen Pflegesituation wird ein Verlaufsbericht erstellt. Für die Zwischenprüfung haben die Auszubildenden die Möglichkeit, die entsprechenden Kompetenzen (siehe unten) im Rahmen der Fallvorstellung inhaltlich darzulegen, zu begründen und die Evaluationsprozesse zu diskutieren. Die erstellte und evaluierte Pflegeplanung, die erfassten Daten und Handlungsergebnisse bilden die Grundlage für die Zwischenprüfung.
Kompetenzen I und V:
Die Auszubildenden erstellen eine Pflegeanamnese des zu pflegenden Menschen und planen die Pflegehandlungen anhand der Theorie nach D. Orem und des Pflegeprozessmodells nach Fichter und Meyer. Die Pflegehandlungen werden in der Planung anhand von Pflegediagnosen erstellt. Vorhandene Assessmentinstrumente des Klinikums werden aktiv genutzt und orientiert sich an den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.
Dazu setzen sich die Auszubildenden mit den Selbstpflegedefiziten und Selbstpflegeerfordernissen im Kontext der Biografie des zu pflegenden Menschen auseinander. Hieraus entwickeln sie den individuellen situativen Selbstpflegebedarf.
Kompetenz III:
Der entwickelte therapeutische Selbstpflegebedarf des zu pflegenden Menschen wird anhand der Zielformulierungen evaluiert und mit der Selbstpflegekompetenz in Beziehung gesetzt. Ggf. wird hierdurch der therapeutische Selbstpflegebedarf neu angepasst. Die Arbeit am Pflegeprozess erfolgt im multiprofessionellem Team in enger Abstimmung mit allen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen.
Kompetenz II:
Die Auszubildenden entwickeln eine patientenorientierte Kommunikation, um Anleitungs- und Beratungssetting personen- und situationsgerecht zu gestalten.
Kompetenz IV:
Für die Pflegeplanung werden die aktuellen Assessmentinstrumente / Verfahrensanweisungen hinzugezogen.
Während der Versorgung stehen die dezentralen sowie die zentralen Praxisanleiter*innen den Auszubildenden als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Die tägliche Versorgung des zu pflegenden Menschen erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen.
- Quelle: Igl G., Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz-PflBG), 2. überarbeitete Auflage 2020
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Sprachkurs
Auf Anfrage ermöglichen wir unseren Auszubildenden, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, berufsbezogene und allgemeine Sprachkurse ab dem ersten Ausbildungsjahr kostenfrei zu belegen.
Auslandseinsätze
Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen vierwöchigen praktischen Einsatz im Ausland zu absolvieren. Möglichkeit des Einsatzes im Ausland (Nr. VI der Anlage 7 PflAPrV). Der Träger der praktischen Ausbildung muss dem Auslandseinsatz grundsätzlich zustimmen.
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