Besuchsverbot

Information zum Umgang mit der aktuellen COVID19-Situation („Corona“): Aktualisierung der Besuchsregelung / Besuchsverbot

Um die Patienten und unsere Mitarbeiter vor vermeidbarer Infektionsgefahr zu schützen und um in der derzeitigen Situation den Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung zu sichern, haben wir gestern Angehörige gebeten, die Notwendigkeit eines Besuches von Patienten zu prüfen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen, dynamischen Entwicklung, wurde heute entschieden, ein generelles Besuchsverbot für das Klinikum festzulegen. Lediglich auf der Geburtshilfe ist bis auf weiteres der Besuch durch den Kindsvater bzw. den Lebenspartner/in als Elternteil erlaubt. Besuche von Großeltern, Geschwisterkindern sind auch auf den geburtshilflichen Stationen untersagt. Auch für die Geburtshilfe gelten nun strengere Regeln. Dort wird keine Begleitung mehr zu ambulanten Vorstellungen im Kreißsaal zugelassen (ausgenommen Dolmetscher etc). Nur noch Väter, deren Frauen entbinden. 

In Absprache mit den behandelnden Ärzten sind auch Ausnahmen von dem Besuchsverbot in der Psychiatrie und auf der Stroke-Unit (Schlaganfallstation) möglich.

Auch auf den Pädiatrischen Stationen ist nur ein Besuch durch die Eltern möglich. Rooming-In ist weiterhin für ein Elternteil als Bezugsperson der kleinen Patienten möglich. Der Besuch von Geschwisterkindern oder anderen Familienangehörigen oder Freunden ist untersagt.

Es ist vorstellbar, dass diese Entscheidung an mancher Stelle auf Unverständnis stößt. In Anlehnung an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ist es jedoch eine erforderliche Maßnahme, um die Ausbreitungsmöglichkeiten des COVID19-Erregers zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit der Klinik mittel- und langfristig sicherzustellen.

Illustration eines roten Ausrufungszeichens in einem weißen Kreis vor rotem Hintergrund

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