Ab 01.03.2023 keine Besuchseinschränkungen

Aufhebung zahlreicher Corona-Schutzmaßnahmen

Bundesgesundheitsministerium macht den Weg frei für Erleichterungen

Zum 1. März 2023 werden in Deutschland weitere Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. Darauf haben sich das Bundesgesundheitsministerium (BGM) und die Gesundheitsminister der einzelnen Bundesländer verständigt. Dieser Schritt ermöglicht auch den Krankenhäusern die Anpassung ihrer Schutzkonzepte. Vor diesem Hintergrund wird auch im KBR eine Reihe von Regelungen zurückgenommen.

Patientinnen und Patienten werden ab sofort nur noch auf das Coronavirus getestet, sofern sie relevante Symptome zeigen. Eine Maskenpflicht besteht für sie nicht mehr. Auch Mitarbeitende des Klinikums sind ab dem 1. März 2023 von der Masken- und Testpflicht befreit.

Besuchende müssen beim Betreten des Klinikums ebenfalls keinen Testnachweis mehr vorzeigen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten müssen sie jedoch während des gesamten Aufenthalts im Klinikgebäude weiterhin eine FFP-2 Maske tragen. Die Regelung, dass Patientinnen und Patienten maximal eine Person pro Tag für eine maximale Dauer von einer Stunde als Besuch empfangen dürfen, entfällt. Alle Patientinnen und Patienten werden dennoch gebeten, die Zahl der Besuchenden in einem angemessenen Rahmen zu halten. Individuell mögliche Besuchszeiten können auf den jeweiligen Stationen erfragt werden.

Zusammenfassung:

  • Keine Test- und Maskenpflicht mehr für Patienten und Mitarbeitende        
  • Keine Testpflicht mehr für Besuchende, jedoch Fortführung der FFP2-Maskenpflicht
  • Einschränkungen der Besucherregelungen werden aufgehoben

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