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Wir schätzen Ihre Waren und Ihre Dienstleistungen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um den Einkauf – darunter Kontaktpersonen, Hinweise zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Vorgaben für elektronische Rechnungen sowie besondere Bedingungen für die Lieferung von Medizintechnik, medizinischen Geräten und Laborgeräten.

Dem Einkauf mitsamt dem Zentrallager kommt im Klinikum eine Schlüsselrolle zur Sicherstellung der Versorgung zu. Denn der Einkauf trägt die Verantwortung für die termingetreue Belieferung von Materialien für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und allen weiteren Bedarfstragenden unseres Krankenhausbetriebes und gewährleistet so, dass eine reibungslose Betreuung unserer Patienten und Patientinnen sichergestellt werden kann.
 

Ansprechpersonen

Susanne Vachenauer
Leitung Einkauf
Telefon 0471 299-3612
susanne.vachenauer@klinikum-bremerhaven.de

Simone Bruns
Stellvertretende Leitung Einkauf
Telefon: 0471 299-3506
simone.bruns@klinikum-bremerhaven.de   

 

Anfragen an den Einkauf richten Sie bitte an einkauf@klinikum-bremerhaven.de

Anfragen an das Zentrallager richten Sie bitte an lager@klinikum-bremerhaven.de

Ein Großteil der produzierten Waren durchläuft weltweit viele Stationen bis zur endgültigen Nutzung. Daher wird es zunehmend wichtiger, dass wir uns den Auswirkungen unseres wirtschaftlichen Handels innerhalb der Lieferkette bewusstwerden. Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide setzt auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit allen Zuliefernden und Geschäftspartnern zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten. Wir setzten geltendes Recht um und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.

Grundsatzerklärung (PDF)

 

Zudem erwarten wir von unseren Zuliefernden und Geschäftspartnern, dass auch sie sich zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten. Hierzu haben wir eine Vereinbarung mit dem Lieferanten (Lieferantenkodex) entwickelt, welcher Bestandteil aller Lieferantenverträge wird.

Blanko-Muster unserer Lieferantenvereinbarung (PDF)

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert seit dem 1. Januar 2023 gemäß § 8 LkSG die Einrichtung eines angemessenen Beschwerdeverfahrens, das jeder Person ermöglichen soll, einen Hinweis auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu geben.

Sie möchten uns darauf hinweisen, dass wir oder eine/r unserer Zuliefernden gegen die Menschenrechte verstößt oder die Umwelt gefährdet? Dann können Sie über unser Kontaktformular online eine Beschwerde einreichen. Oder senden Sie uns eine E-Mail an menschenrechte@klinikum-bremerhaven.de

Zum Kontaktformular

 

Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide hat ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses soll gewährleisten, dass alle Prozesse und Sachverhalte zeitgerecht bearbeitet werden. Selbstverständlich werden Vertraulichkeit und Datenschutz im Beschwerdeverfahren gewährt.

Verfahrensordnung gemäß § 8 Absatz 2 LkSG (PDF)

Gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnung-VO) der Freien Hansestadt Bremen sind wir verpflichtet, bei Lieferungen und Leistungen an Auftraggeber E-Rechnungen und elektronische rechnungsbegründende Unterlagen auszustellen.

Außerdem gehören wir als Krankenhaus der Maximalversorgung mit der Stadt Bremerhaven als Gesellschafter zu der Gruppe der gesetzlich verpflichteten Empfänger der X-Rechnungen. Demnach müssen unsere Lieferanten ihre Rechnungen im E-Rechnungsformat an unsere X-Rechnungsadresse senden: klinikum-bremerhaven@zerika.bremerhaven.de.

Rückfragen gerne an

Ergänzend zu den aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL) gelten bei uns für die Lieferung von medizinischen Geräten und Laborgeräten folgende Bedingungen:

01

Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der EU-Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und der EU-Verordnung (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika-Verordnung) zu.

 

02

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Lieferung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche das KBR in die Lage versetzt, das Gerät gem. MDR und Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) instand zu halten. Dies kann z.B. durch folgende Unterlagen vom KBR gefordert werden:

  • Blanko-Prüfprotokoll für sicherheitstechnische Kontrollen
  • Instandhaltungsunterlagen mit kompletten Schaltungsbeschreibungen und Schaltungsbildern
  • Ersatzteilliste
  • Servicemanual

 

03

Der Lieferant hat einen Servicepartner zu benennen, über den Reparaturen und weitere Serviceleistungen abgewickelt werden können. Bei zukünftigen Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen sind die Protokolle der Medizin- und Informationstechnik zu überlassen.

Deutschsprachige Beschriftung der Bedienungselemente und Betätigungseinrichtungen oder Kennzeichnung durch eindeutige, sinnvolle Symbole ist Bedingung. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um unverzügliche Information. Des Weiteren besteht der Lieferumfang des Geräts auch aus einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache (zweifach) und auf Datenträger (PDF), die dem KBR kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.

 

04

Das Gerät ist bei Auslieferung am Betriebsort durch den Auftragnehmer gemäß MPBetreibV einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Außerdem sind die Geräteverantwortlichen und die Gerätebeauftragten anhand geeigneter Unterlagen gemäß MPBetreibV in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb einzuweisen. Darüber erhält die Abteilung für Medizin- und Informationstechnik eine Bestätigung mit folgendem Inhalt:

  • Datum der Funktionsprüfung vor Ort
  • Datum der Einweisung der Geräteverantwortlichen und Gerätebeauftragten anhand der Gebrauchsanweisung
  • Namen der Geräteverantwortlichen und der eingewiesenen Personen mit deren Gegenzeichnung der erfolgten Einweisung
  • Name des Einweisenden

Sofern es sich bei dem Produkt um ein Medizinprodukt handelt, welches nach MPBetreibV vom Lieferanten als selbsterklärend bezeichnet wird, kann auf eine Inbetriebnahme durch den Lieferanten vor Ort verzichtet werden. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten notwendig.

 

05

Die vollständige Übergabe des vom KBR laut diesem Auftrag bestellten Gerätes und Zubehörs wird auf dem von einer verantwortlichen Person am KBR unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls (Anlage) bestätigt. Bei Geräten, welche keiner Einweisung benötigen, kann auf ein Inbetriebnahmeprotokoll verzichtet werden. Stattdessen wird mit dem von unserem oder unserer Verantwortlichen unterschriebenen Lieferschein die vollständige Lieferung bestätigt. Die Rechnungen können nur angewiesen werden, wenn diese Belege vorliegen.

 

Diese Informationen und ein Formular für die Inbetriebnahme können Sie im beigefügten Dokument herunterladen.

Lieferbedingungen Medizintechnik (PDF)

 

Kontakt Abteilung Einkauf

Portrait Frau Vachenauer
Susanne Vachenauer
Leitung Einkauf


Telefon 0471 299-3612
susanne.vachenauer@klinikum-bremerhaven.de

Porträtfoto von Simone Bruns
Simone Bruns
Stellvertretende Leitung Einkauf


Telefon: 0471 299-3506
simone.bruns@klinikum-bremerhaven.de 

Kontaktformular

Ich möchte eine Missachtung der Menschenrechte oder der umweltbezogenen Pflichten melden, der vom Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide oder einem Geschäftspartner des Klinikums begangen wurde oder wird. (Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert, worin dieser Verstoß besteht, damit wir dieser Meldung nachgehen und den Verstoß abstellen können.)
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