KBR führt Besucherausweise ein

In den Krankenhäusern im Land Bremen besteht weiterhin ein generelles Besuchsverbot. Hiervon ausgenommen sind am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide ganz wenige Patientengruppen. Deren Besucher erhalten ab sofort Besucherausweise. Das entsprechende Formular ist online verfügbar.

„Uns ist bewusst, dass das Besuchsverbot für die Patienten und ihre Angehörigen eine große Belastung ist. Dennoch ist es nach wie vor notwendig“, so Dr. Witiko Nickel, Pflegedirektor des KBR. „Einerseits gehen wir auf die besondere Situation unsere Patienten ein, andererseits sind wir verpflichtet, geltendes Recht umzusetzen. Das hat in den letzten Wochen weitgehend gut geklappt. Wir hoffen weiterhin auf das Verständnis der Patienten und ihrer Angehörigen. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Lockerungsbeschlüsse für andere Bereiche oder Entwicklungen, die das Risiko einer Infektion erhöhen, schützen wir unseren sensiblen Krankenhausbereich umso mehr.“

Ausnahmen vom Besuchsverbot sind am KBR möglich bei Minderjährigen, Gebärenden sowie Notfall- und Palliativpatienten. Für diese Patienten ist nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Station ein Besucher pro Tag für in der Regel maximal eine halbe Stunde erlaubt. Für die ausnahmsweisen Besucher gibt es ab sofort Besucherausweise, die nur nach vorherigem Ausfüllen des Kontaktbogens und der Gesundheitsbestätigung ausgehändigt werden. Das entsprechende Formular gibt es auf der Homepage der Klinik und liegt auch an der Info in der KBR-Lobby aus. Das Ausfüllen des Formulars führt nicht automatisch zu einer „Besuchserlaubnis“.

Mit der 7. Corona-Verordnung vom 15.06.2020 gilt im Bundesland Bremen weiterhin ein Besuchs­verbot in den Krankenhäusern. Auf Landesebene werden derzeit Lockerungen diskutiert. Sollten neue Besuchsregelungen in Kraft treten, wird das KBR diese schnellstmöglich umsetzen. Auch dann wird es bei der Besucherregistrierung und den Besucherausweisen bleiben.

Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide hatte bereits am 13. März 2020 ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen. Die Besucher der oben genannten Ausnahmen werden bereits registriert. Neu ist, dass zur besseren Handhabung nun auch Besucherausweise eingeführt werden.

 

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