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Gut versorgt mit innovativer Technologie
Für Patientinnen und Patienten mit Hörbeeinträchtigungen bieten wir nahezu alle Lösungen zur Hörverbesserung an. Dazu zählen sämtliche hörverbessernde Operationen und Revisionsoperationen sowie auch die Versorgung mit herkömmlichen, „konventionellen“ Hörgeräten. Bei entsprechender Indikation kann außerdem eine Versorgung mit teil-implantierbaren Hörgeräten (OSIA®, Bonebridge®, Soundbridge®) erfolgen.

Technologie
Teil-implantierbare Hörgeräte eignen sich zur Versorgung bestimmter Hörstörungen. Die Besonderheit dabei ist, dass sie nicht wie konventionelle Hörgeräte im äußeren Gehörgang getragen werden, sondern aus zwei Teilen bestehen. Der eine Teil des Hörsystems wird operativ unter die Haut in unmittelbarer Nähe der Ohrmuschel implantiert. Der zweite Teil des Gerätes wird von außen mit einem Magneten über dem Implantat befestigt und „verschwindet“ zwischen den Haaren. So kann der Gehörgang frei bleiben und der Schall unter Umgehung der Mittelohrstrukturen direkt auf das Innenohr übertragen werden.
Gut zu wissen
Zu beachten ist, dass nach der Implantation eine MRT („Kernspintomographie“) des Schädels zwar durchgeführt werden kann, es entstehen jedoch durch das Gerät ausgedehnte Artefakte in der Untersuchung, die eine Beurteilung erheblich erschweren. Falls regelmäßige MRT-Aufnahmen des Schädels durchgeführt werden müssen, ist diese Art von Hörgerät daher nicht geeignet.
Teil-implantierbare Hörgeräte eignen sich besonders für Patientinnen und Patienten mit so genannter Schallleitungsschwerhörigkeit oder kombinierter Schwerhörigkeit. Dabei ist die Umwandlung von Schallwellen in Vibrationen, die normalerweise in unserem Mittelohr stattfindet, gestört.
Daher müssen vor einer Versorgung mit teil-implantierbaren Hörgeräten verschiedene Hörprüfungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Implantation erfüllt sind.
Außerdem muss natürlich auch die Krankenversicherung einer solchen Versorgung zustimmen.
Übrigens: Stimmen alle Voraussetzungen und die Versicherung stimmt zu, fällt für die Versorgung mit teil-implantierbaren Hörsystemen keine Zuzahlung an.
Nach der Operation ist man in aller Regel ca. zwei Tage im Krankenhaus. Am ersten Tag wird der Verband gewechselt und es wird sichergestellt, dass keine Wundinfektion auftritt. Läuft alles nach Plan, kann man am zweiten Tag nach der Operation schon wieder nach Hause gehen. In der Regel werden selbstauflösende Fäden verwendet, so dass eine Fadenentfernung nicht notwendig ist.
Nach der Implantation muss das Gerät zunächst einheilen und mit dem Knochen des Ohres eine feste Verbindung bilden. Dieser Prozess dauert etwa sechs Wochen. Daher kann das Gerät auch erst nach diesem Zeitraum eingeschaltet werden. Für die Aktivierung des Gerätes erhalten Sie einen Termin in unserer audiologischen Abteilung. In diesem Termin wird auch gleich die Erstanpassung des Hörgerätes vorgenommen. Für weitere Anpassungen („Feintuning“) werden ggf. weitere Termine vereinbart.
Natürlich können hier nur beispielhaft die Standardabläufe bestimmter Operationen beschrieben werden. Dies dient dazu, Ihnen Tipps für die Vorbereitung zu geben. Selbstverständlich ist jede Operation individuell und es wird ggf. von den Standards abgewichen.
KontaktPD Dr. med. Jörg Ebmeyer
Chefarzt
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Plastische Operationen
PD Dr. med. Jörg Ebmeyer
Chefarzt
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Plastische Operationen
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