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Aktuelles

Seniorin im Rollstuhl, eine Pflegerin umarmt sie von hinten und hält ihre Hand

Neues Angebot Verhinderungspflege

Für Patienten und Patientinnen unseres Krankenhauses, die Angehörige pflegen oder selber pflegebedürftig sind, gilt unser neues Angebot der Verhinderungspflege.

Für Patienten und Patientinnen unseres Krankenhauses, die Angehörige pflegen oder selber pflegebedürftig sind, gilt unser neues Angebot der Verhinderungspflege. Als Verhinderungspflege bezeichnet man eine kurzzeitige Betreuung pflegebedürftiger Menschen, wenn deren pflegende Person verhindert ist.

Sie kommt in Frage für Personen mit einem Anspruch auf Verhinderungspflege, da sie von der Pflegekasse mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Besteht kein Anspruch bei der Pflegekasse, kann die Verhinderungspflege auch als Selbstzahler, also auf eigene Kosten gebucht werden. Entweder die zu pflegende Person oder die Pflegeperson muss dafür Patient oder Patientin bei uns im Haus sein.

Dabei entstehen Kosten, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Die Rechnung über diese Kosten kann im Anschluss bei der Pflegekasse zur Erstattung des pflegebedingten Aufwandes  eingereicht werden. 

Weitere Details finden Sie in der Rubrik “Patienten & Besuch” im Abschnitt “Übergangsstation”.